Wir erfuhren aus dem 10. Briefe Leo’s an die Bischöfe der viennensischen Provinz, dass Leo den Missbrauch des Hilarius von Arles mit seiner Metropolitangewalt dadurch bestrafte, dass er diesem alle Rechte eines Metropoliten nahm und auf den Bischof von Vienne übertrug. Diese Verfügung des Papstes jedoch sollte keine bleibende, den Bischofsstuhl von Arles selbst treffende sein, sie war nur eine Strafe für die Person des Hilarins. Dass Hilarius und die übrigen Bischöfe Galliens diese Anordnungen des Papstes beobachteten, ist aus der trotz jener Übergriffe anerkannten Heiligkeit des Hilarius selbst, aus der kaiserlichen Bestätigung und Einschärfung des päpstlichen Ausspruches und endlich aus den Worten der Bischöfe in c. 1 unseres Briefes ganz sicher. Wir lernten aber aus den Briefen 40-42 auch schon den Nachfolger des Hilarius, den Ravennius, kennen und sahen, dass der Papst die Wahl desselben sowohl wegen der Persönlichkeit des Erwählten selbst wie auch wegen der Übereinstimmung aller Wähler bestätigte und lobte (im 40. Briefe), wie er jedoch (im 41. Briefe) den Ravennius, sicherlich in Erinnerung der Machtgelüste des Hilarius, zur Bescheidenheit, Mäßigung, zur Einhaltung der vom Gesetze seiner Macht gezogenen Schranken ermahnte. Nicht lange aber saß Ravennius auf dem bischöflichen Stuhle von Arles, als aus Anlaß eines speziellen 324 Falles zwischen ihm und dem Bischofe von Vienne der alte Streit bezüglich der Metropolitangewalt und ihrer Territorialgrenzen sich erneuerte. Ravennius hatte nämlich an die Stelle des verstorbenen Bischofs Auspicius von Vaison einen Nachfolger geweiht. Hierüber beklagte sich der Bischof von Vienne durch Gesandte in Rom; wie aus der Antwort des Papstes (im 66. Briefe) zu entnehmen, berief sich dieser nebst der Würde der Stadt Vienne auch auf die ihm von Leo selbst zuerkannten Privilegien und insbesondere auf das ihm zugewiesene Ordinationsrecht. Bald nachdem die Gesandten des Bischofs von Vienne in Rom angekommen waren, erschienen auch Deputierte derjenigen Bischöfe aus der Provinz von Arles, welche dem Ravennius zugetan waren, und überreichten die Bitte derselben, der Papst möge die dem Hilarius entzogenen Privilegien dem Ravennius restituieren; sie fanden sich zu diesem Ansuchen durch das schmeichelhafte und verbindliche Schreiben des Papstes bezüglich der Wahl des Ravennius aufgemuntert. - Da unserem Schreiben kein Datum beigefügt ist, so lässt sich die Abfassungszeit desselben nur beiläufig aus dem Datum der hierauf erfolgten Antwort des Papstes angeben; diese aber ist vom 5. Mai 450 datiert, und da sich Leo im 67. Briefe an Ravennius darüber entschuldigt, dass er die Deputation, den Priester Patronius und den Diakon Regulus, „lange“ bei sich zurückgehalten habe, so lässt sich nur sagen, dass unser Brief „lange“ vor dem 5. Mai 450 geschrieben sei. Quesnell aber hat die Bedenken des Sirmond und Launod bezüglich der Echteit unseres Schreibens ausführlich gewürdigt und widerlegt.
*1. Nachdem sie einiges über die Wahl und die Sitten des Ravennius vorausgeschickt, bitten 325 sie, dass die alten Privilegien der arelatensischen Kirche von Leo wiederhergestellt werden mögen.
2. Sie bekräftigen dieselben aus verschiedenen Vorzügen dieser Kirche und besonders aus der Ankunft des hl. Trophimus in Gallien.
3. Sie erwähnen die den Arelatensern von den Kaisern verliehenen bürgerlichen Rechte und Privilegien.
4. Sie schmeicheln Leo durch verschiedene Verbindlichkeiten.*
1. Cap. Eingedenk, welche große Hochachtung und Verehrung dem seligsten apostolischen Stuhle, auf welchem unser Herr Jesus Christus euch nach dem Verdienste der Heiligkeit zum Oberhirten zu bestellen beschlossen, stets gebührte und stets gebührt, ließen wir die Ordination, durch welche unser heiliger Bruder und Mitbischof Ravennins in der Stadt Arles, nach dem Hingange des Bischofs Hilarius seligen Andenkens, unter allgemeiner Übereinstimmung mit der Gnade Gottes zum Hohenpriestertume befördert wurde, durch ein sogleich abgesandtes Schreiben euerem Apostolate anzeigen. Für die mit so großer Herablassung und Liebe von eurer Heiligkeit hieraus erteilte Antwort sagen wir unendlichen Dank, wenn wir ihn auch nicht gebührend abstatten können. War es uns auch schon früher bekannt, dass sich unser vorgenannter Bruder und Mitbischof durch die Sanftmut und Heiligkeit seiner Sitten die Gnade euerer Krone in sehr hohem Grade erworben habe, so ersahen 326 wir doch erst jetzt aus dem Schreiben euerer Heiligkeit deutlich, mit welcher Liebe ihr ihn umfasset. Nachdem wir also die euerem Apostolate mit Recht zukommenden Ehrfurchtsbezeigungen vorausgeschickt, zweifeln wir keineswegs, dass unsere Bitten, welche die Sache der Gerechtigkeit vertritt, bei euerer Krone Gehör finden wird; wünschen wir doch nicht eine neue Einrichtung, sondern nur die Wiederherstellung etwas Althergebrachten und Altehrwürdigen von euch. Denn es ist nicht gerecht, dass der Würde desjenigen, welchen ihr, wie wir erfahren, überaus liebet, das einen Eintrag tue, wodurch ein anderer euere Frömmigkeit beleidigte. Es ist auch ganz offenbar, dass der Kirche von Arles die Gunst der göttlichen Gnade zur Seite stehe, da sie so glücklich war, einen solchen zum Bischöfe zu erhalten, durch welchen sie die Freude erleben sollte, dass die Privilegien der alten Würde, über deren zeitweise Schmälerung sie trauerte, durch die neueren Entscheidungen des apostolischen Stuhles für immer wieder hergestellt wurden.
2. Cap. Es ist ja allen Gegenden Galliens bekannt, auch der hochheiligen römischen Kirche nicht unbewußt, dass die Stadt Arles als die erste in Gallien den von dem seligsten Apostel Petrus gesandten Trophimus zum Bischof zu haben verdiente, und dass von hier aus allmählig den übrigen Gegenden Galliens das Gut des Glaubens und der Religion zugeflossen. Erwiesen ist es ferner, dass von diesem Bache des Glaubens, welchen uns der Fluß des apostolischen Unterrichtes zuführte, andere Orte früher einen Bischof erhielten als die Stadt Vienne, welche jetzt in unverschämter und auffallender Weise einen ihr nicht gebührenden Vorrang für sich beansprucht. Denn mit Fug und Recht hatte stets jene Stadt die höchste Stufe der heiligen Würde inne, welche im heiligen Trophimus zuerst die Anfänge unserer Religion empfangen und, was sie durch göttliches Geschenk erhalten, hernach über Gallien durch den Eifer in der Heilslehre ergossen hatte. Auf Grund dieser Auszeichnung 328 ehrten alle unsere Vorgänger die Kirche von Arles als Mutter und erbaten sich diese Städte, der Tradition völlig folgend, von ihr die Bischöfe. Es ist bekannt, dass von dem Bischofe dieser Kirche sowohl unsere Vorgänger, wie auch wir selbst nach der Gnade Gottes zum höchsten Priestertume geweiht wurden. In Anbetracht dieser Altehrwürdigkeit bestätigten die Vorgänger euerer Heiligkeit das, was bezüglich der Privilegien der Kirche von Arles eine alte Einrichtung überliefert hatte, durch Veröffentlichung von Briefen (welche ohne Zweifel auch das Archiv des apostolischen Stuhles enthält), weil sie es für ganz billig und gerecht erachteten, dass, sowie die hochheilige Kirche von Rom durch den seligsten Apostelfürsten Petrus den Primat über alle Kirchen der ganzen Welt besitzt, so auch in Gallien die Kirche von Arles, welche in dem heiligen Trophimus einen von den Aposteln gesandten Bischof zu haben verdiente, das Hohepriesterrecht der Weihe behaupte. Dies sind die religiösen Privilegien, welche die genannte Kirche besitzt.
3. Cap. Übrigens gibt es vieles, wodurch sie nach den Einrichtungen der Herrscher den Vorrang vor allen Städten unserer Gegenden genießt. Von Constantinus glorreichsten Andenkens wurde sie so ganz besonders ausgezeichnet, dass sie nach ihm ausser ihrem eigenen gewöhnlichen Namen Arelas auch den Namen Constantina erhielt. Sie haben die gläubigsten Kaiser Valentinianus 329 und Honorius mildesten Andenkens mit besonderen Privilegien und, um uns ihrer Worte zu bedienen, mit dem Namen Mutter von ganz Gallien geschmückt. Wer immer seit der Zeit der Vorgenannten in Gallien sich in seiner Würde zeigen wollte, hat in dieser Stadt das Consulat empfangen und gegeben. In ihr wohnt stets die höchste Präfectur, in ihr die übrigen Gewalten, wie in der allen gemeinsamen Vaterstadt. Zu ihr strömt man aus allen Städten um vieler Vorteile willen zusammen; so stimmt nun bezüglich der Privilegien der erwähnten Kirche 330 sowohl als Stadt, durch göttliche Fügung, wie wir glauben, alles so zusammen, dass, gleichwie die Kirche von Arles auf Grund ihres Altertums in Gallien den Primat im Bischofsamte besessen, so auch die Stadt selbst durch die Gunst der Umstände den weltlichen Vorrang errungen. Daher kam es, dass nicht nur innerhalb der viennensischen Provinz, sondern auch innerhalb dreier Provinzen mit Rücksicht auf den heiligen Trophimus, wie es auch das veröffentlichte Schreiben euerer heiligen Vorgänger bezeugt, der Bischof der arelatensischen Kirche die Ordination in seine Obsorge einbezogen hat. Es wurde ihm auch die Ehre und Würde verliehen, dass er nicht nur diese Provinzen vermöge eigener Gewalt regieren, sondern auch ganz Gallien kraft übertragener Stellvertretung des apostolischen Stuhles in kirchlicher Ordnung erhalten sollte. 331
4. Cap. Nachdem wir also dies alles erwähnt und euerer Heiligkeit durch (wahrheits)getreue Behauptung zur Kenntnis gebracht, bitten und beschwören wir die Krone euerer Heiligkeit bei dem Namen unseres Herrn Jesu Christi, der in euch die Gerechtigkeit, Geduld, Friedfertigkeit und die Güter aller Heiligkeit und Vollkommenheit erwählte, und bei dem seligsten Apostel Petrus, den wir in euerem Leben und Wandel durch Gottes Gnade uns wiedergegeben glauben, dass, was immer die Kirche von Arles, wie wir oben bemerkten, entweder von Alters her empfangen oder sich später durch die Autorität des apostolischen Stuhles erworben, dass dies alles die ewig bleibende Autorität euerer Heiligkeit dem Bischofe dieser Kirche in sein Hohepriesterrecht zurückzubeziehen befehle. Wir selbst hätten uns teils um unsere Ehrfurcht zu bezeigen, teils unter dem Titel dieser Gesandtschaft deiner Heiligkeit persönlich vorgestellt, wenn nicht die einen Krankheit, die anderen die Not des laufenden Jahres an diesem Wunsche verhindert hätte. Doch wir vertrauen auf den Herrn Jesus Christus, welcher unseren Bitten und Wünschen die wirksame Geneigtheit euerer Frömmigkeit gewährte, dass wir nun, die wir des Amtes der Gesandtschaft entbehren müssen, hernach die Pflicht der Danksagung persönlich abstatten werden.