Dass jeder Kleriker weß’ Grades immer, der die katholische Gemeinschaft verlassen und sich mit einer häretischen verbunden hat, seiner Rückkehr zur Kirche in jenem Grade ohne Beförderung verbleibe, in welchem er war. 159
Leo, Bischof der Stadt Rom, (sendet) **Januarius, dem Bischofe von Aquileja, (seinen Gruß).
Nachdem wir das Schreiben deiner Brüderlichkeit gelesen, erkannten wir die uns längst bekannte Kraft deines Glaubens, indem wir dir dazu Glück wünschen, dass du dein Hirtenamt zur Bewachung der Herde Christi mit Wachsamkeit verwaltest, damit nicht die in Gestalt von Schafen eingedrungenen Wölfe mit wilder Grausamkeit alle Einfältigen zerreissen und so nicht nur sich durch ihre Unverbesserlichkeit nicht nützen, sondern auch das Gesunde noch verderben. Damit also diese Schlangenlist nicht überhandnehmen könne, hielten wir es für notwendig, deine Liebe zu ermahnen und dir an’s Herz zu legen, dass es das Seelenheil angehe, wenn einer von diesen, welcher von uns zu einer Sekte von Häretikern oder Schismatikern abgefallen ist und sich durch die häretische Gemeinschaft wie immer befleckt hat, bei seiner Bekehrung in der katholischen Gemeinschaft ohne das Bekenntnis der gesetzmäßigen Genugtuung behalten wird. „Denn es ist sehr heilbringend und voll des Nutzens geistiger Heilung, dass sowohl Priester als auch Diakonen und Subdiakonen und Kleriker weß’ Grades immer, welche als gebessert gelten wollen und zum katholischen Glauben, den sie schon seit langem verloren hatten, wieder zurückzukehren wünschen, vorerst ohne Zweideutigkeit bekennen, dass ihre Irrtümer und die Urheber der Irrtümer selhst von ihnen verurteilt werden, so dass den bösen Gesinnungen, weil sie 160 auch vernichtet sind, keine Hoffnung übrig bleibe und kein Glied durch die Gemeinschaft solcher verletzt werden könne da ihnen in allem ihr eigenes Bekenntnis hinderlich im Wege steht. Bezüglich derselben befehlen wir auch die Beobachtung jener Verordnung der Canones, dass sie es sich zu einer großen Gnade rechnen sollen, wenn sie, aller Hoffnung auf Beförderung beraubt, in jener Weihe, in welcher sie befunden werden, in immerwährender Beständigkeit verbleihen (dürfen), wenn sie jedoch nicht durch eine Wiederholung der Taufe befleckt sind.“ Der verfällt vor dem Herrn in eine nicht leichte Schuld, welcher von solchen einen zu den heiligen Weihen befördern zu müssen meinte. Wenn (nur) unter großartiger Prüfung Schuldlosen eine Beförderung zugestanden wird, so darf sie umsomehr Verdächtigen nicht frei stehen. Deshalb möge deine Liebe, über deren Frömmigkeit wir uns freuen, ihre Sorgfalt mit unseren Anordnungen vereinigen und dahin wirken, auf dass umsichtig und schnell erfüllt werde, was zur Unversehrtheit der ganzen Kirche in löblicher Weise angeraten und heilbringend angeordnet wurde. Deine Liebe aber möge nicht zweifeln 161 dass, wenn — was wir nicht glauben — das, was für die Beobachtung der Canones und die Unversehrteit des Glaubens entscheiden, vernachlässigt worden wäre, wir uns zu größerer Strenge aufgefordert fühlen müssen, weil die Übertretungen der niederen Weihen niemand mehr zuzuschreiben sind als den lässigen und saumseligen Vorstehern, welche eine Pest oft dadurch groß ziehen, dass sie eine herbere Arznei anzuwenden unterlassen. Gegeben am 30. Dezember unter dem Consulate der erlauchtesten Männer Calepius und Ardabures.